Schnellbewertung, klassische Wertermittlung oder Gutachten: Diese drei Begriffe werden Ihnen im Zuge der Immobilienbewertung begegnen. Eigentümer wissen meist nicht, welches Verfahren für ihr Verkaufsvorhaben infrage kommt.
Wir verraten, wann Sie welche Methode in Anspruch nehmen sollten und wie Sie zu einer realistischen Werteinschätzung gelangen.
Möchten Sie sich zunächst unverbindlich darüber informieren, wie viel Geld Sie grob für Ihre Immobilie veranschlagen könnten? Dann nutzen Sie die Schnellbewertung, die in vielen Portalen oder bei Maklern bequem online möglich ist. Sie ist eine erste Einschätzung für Verkäufer und zeigt, wo sich die Immobilie preislich ungefähr einordnen lässt. Allerdings werden nur wenige Details abgefragt. Seien Sie nicht überrascht, wenn die Adresse dazugehört – die exakte Lage ist ein wichtiges Kriterium für die Bewertung.
Bei einer Schnellbewertung fehlt der genaue Blick auf Einzelheiten wie die Bausubstanz einer Immobilie oder die genaue Ausstattung. Daher sollten Sie nicht davon ausgehen, dass Sie den Preis nach einer Schnellbewertung tatsächlich für Ihre Verkaufsimmobilie veranschlagen können. Hier kommt das nächste Verfahren ins Spiel.
Führt die Schnellbewertung dazu, dass Sie den Immobilienverkauf starten möchten, wenden Sie sich an einen Makler oder einen anderen Experten für die Wertermittlung. Dieser liefert eine genaue Analyse, in der die individuellen Aspekte einer Immobilie beleuchtet werden. Der Makler prüft Faktoren wie den Grundriss, die Aufteilung und erfolgte Renovierungen und zieht die aktuelle Marktsituation für die Beurteilung zurate.
Diese Art der Immobilienbewertung kann bei Verkäufen Anwendung finden, denn der ermittelte Preis ist realistisch und fair für alle Seiten. Zudem kann Ihnen die Wertermittlung auch unabhängig von einem Verkaufswunsch Klarheit über die Wertanlage Immobilie verschaffen und bei der Vermögensaufstellung helfen.
Das zertifizierte Gutachten eines Sachverständigen geht noch einen Schritt weiter als die Wertermittlung. Es wird für Verkäufe in schwierigen Situationen wie bei einer Scheidung oder infolge einer gemeinsamen Erbschaft relevant. Anders als die reine Wertermittlung hat ein Gutachten vor Gericht Bestand. Bei Streitigkeiten finden sich im Gutachten belegbare Fakten. Diese gilt es herauszuarbeiten und in Form eines aussagekräftigen Verkehrswertgutachtens detailliert darzustellen.
Eine Vor-Ort-Besichtigung des Hauses oder der Wohnung durch den Sachverständigen ist hierbei unerlässlich. Es werden sämtliche relevanten Dokumente wie der Grundriss oder der Energieausweis geprüft. Das Gutachten schafft das umfangreichste Bild über den Wert und die einzelnen Aspekte der Immobilie.
Alle drei Verfahren sind mit der Immobilia Obergruber GmbH realisierbar. Unser Team setzt sowohl einfache Bewertungsformen als auch zertifizierte Gutachten über einen eigenen Sachverständigen um. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, helfen wir Ihnen bei der realistischen Werteinschätzung und den weiteren Schritten. Als Interessent können Sie sich umgekehrt darauf verlassen, dass unsere Exposés mit fairen Preisen punkten.